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BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit einer Berufung des Versicherers auf die sich bei der Anfechtung des Versicherungsvertrages sich ergebenden Rückwirkung ; Folgen einer fehlenden Beeinflussung des vor der Anfechtung gewährten ...
- Judicialis
BGB § 142
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; VVG § 40 Abs. 1; BGB § 142
Berufung des Versicherers auf die Unwirksamkeit des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Nürnberg, 21.08.1997 - 8 U 1297/96
Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Rechtsfolgen
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05
Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368). - BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04
Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des …
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05
Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368). - OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99
Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger …
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05
Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368). - OLG Nürnberg, 26.10.2000 - 8 U 282/00
Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen Täuschung
Auszug aus BGH, 01.06.2005 - IV ZR 22/05
Der Senat hat durch Urteil vom heutigen Tage (IV ZR 46/04) ausgesprochen, daß die Berufung des Versicherers auf die sich aus § 142 BGB ergebende Rückwirkung auch dann keine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn der vor Anfechtung gewährte Versicherungsschutz nicht durch die Täuschung des arglistigen Versicherungsnehmers beeinflußt war (entgegen OLG Nürnberg VersR 1998, 217; VersR 2000, 437; VersR 2001, 1368).